Ziele des Fördervereins
Paragraph 2 der Satzung des Fördervereins umreisst klar unsere Ziele:
Der Verein fördert die Bildung und Erziehung unserer Schüler.
Dies betrifft vor allem unterrichtliche und außerunterrichtliche Aktivitäten der Schule, die nicht über den Haushaltsplan des Sachaufwandsträgers abgedeckt sind.
Artikel 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) zeigt auf, welche Bereiche diesen Bildungs- und Erziehungsauftrag ausmachen.