Ziele des Fördervereins

Paragraph 2 der Satzung des Fördervereins umreisst klar unsere Ziele:
Der Verein fördert die Bildung und Erziehung unserer Schüler.
Dies betrifft vor allem unterrichtliche und außerunterrichtliche Aktivitäten der Schule, die nicht über den Haushaltsplan des Sachaufwandsträgers abgedeckt sind.

Artikel 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) zeigt auf, welche Bereiche diesen Bildungs- und Erziehungsauftrag ausmachen.

„Geist und Körper, Herz und Charakter“ sollen gebildet werden.

Der Förderverein kann dies dahingehend unterstützen, dass er unter anderem Maßnahmen fördert, die unsere Kinder aufgeschlossen macht für „alles Wahre, Gute und Schöne“, die Selbstbeherrschung und Verantwortungsbewusstsein fördern, die sie unsere Heimat wertschätzen lernt und die sie Völkerverständigung und -versöhnung erkennen und leben lässt.

Konkret bedeutet dies, dass wir der Schule behilflich sein wollen bei der Beschaffung von Mitteln, bei der Finanzierung von Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial, bei Ausstattung und Nutzung im digitalen Bereich, bei der Ausgestaltung von Unterrichtsräumen und Schulgelände, bei der Anschaffung unterschiedlicher Gerätschaften und vor allem auch bei der Unterstützung sozial schwacher Schüler.